Um sich über die rechtlichen Aspekte bei Kooperationen mit deutschen Unternehmen zu informieren, besuchte eine Gruppe aserbaidschanischer MP-Teilnehmer im Februar 2020 die Kanzlei Noerr an ihrem Münchner Standort. Dabei ging es vor allem um internationale Kaufverträge.
Noerr ist eine unabhängige Wirtschaftskanzlei mit 1200 Mitarbeitern an 16 Standorten in Deutschland, Europa und den USA. Als zweitgrößte deutsche Wirtschaftskanzlei in Europa berät und vertritt die Kanzlei Mandanten in Fragen des Wirtschaftsrechts einschließlich der steuerlichen, betriebswirtschaftlichen Beratung und Jahresabschlussprüfung.

Kanzlei-Partner Dr. Mansur Pour Rafsendjani empfing die Gäste aus Aserbaidschan und sprach mit ihnen ausführlich über die Gestaltung von internationalen Verträgen und hier vor allem über Kaufverträge, da viele der aserbaidschanischen Teilnehmer am Einkauf deutscher Produkte interessiert sind. So auch MP-Teilnehmerin Gunel Bayramzade, die als Einkäuferin bei Grand Agro Invitro tätig ist. Sie berichtete, dass aus ihrer Erfahrung in der Praxis häufig kurze Verträge abgeschlossen werden: „Bei Problemen stellt sich dann die Frage, welches Recht angewendet wird, sollte es zu einer Klage kommen.“ Rafsendjani erklärte dazu, dass man in jedem Vertrag festlegen kann, welches Landesrecht Anwendung findet. Häufig will jeder Partner sein eigenes Landesrecht einsetzen. Sollte man sich dazu nicht einigen können, empfiehlt es sich, das sogenannte UN-Kaufrecht im Vertrag zu verankern. Des Weiteren sollte im Vertrag spezifiziert werden, in welcher Sprache ein Rechtsstreit beizulegen ist – auch Lieferverträge sollten dahingehend überprüft werden. Bei einem Rechtsstreit können sonst zum Beispiel hohe Übersetzungskosten anfallen. Rafsendjani empfahl den aserbaidschanischen Unternehmern zudem, bei Lieferverträgen die Incoterms 2010 zu verwenden, da sie die Art und Weise der Lieferung festlegen: Es wird geregelt, welche Transportkosten jede Vertragspartei zu tragen hat und wer im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung der Ware das Risiko trägt.
Während des Besuchs in der Kanzlei erhielten die MP-Teilnehmer viele weitere wertvolle Tipps von Dr. Rafsendjani. Wichtig war ihm auch, dass die Manager verstehen, dass Verträgen und rechtliche Absprachen im Rahmen ihrer Kooperationsprojekte mit deutschen Unternehmen eine wichtige Bedeutung zukommt und in die Projektplanung miteinbezogen werden müssen. Denn nur mit gut ausgearbeiteten Verträgen können mögliche zukünftige Probleme oder gar Schäden von ihren Unternehmen abgewendet werden. Sollte es wider Erwarten auch in einer stabilen Kooperationspartnerschaft zu Streitigkeiten kommen, ist man dann gut vorbereitet. Für Zaur Zeylanov von der Firma Veyseloglu war das dann auch ein wichtiges Fazit des Besuches: „Wir müssen uns überlegen, was uns bei zukünftigen Problemen erwartet. Ein ordnungsgemäßer Vertrag kann die Position des Unternehmens stärken.“
IHK Akademie München und Oberbayern




