
Für 17 junge Führungskräfte aus Russland und Belarus, die im November 2016 zur Managerfortbildung bei der Akademie International in Hamburg waren, schien das Thema Zugang zum deutschen Markt besonders interessant zu sein. Die Führungskräfte kamen aus Branchen wie Maschinenbau, Dienstleistung, Produktion oder dem Baugewerbe.
Um diesem Interesse nachzukommen, besuchte die Gruppe am 11. November 2016 die international tätige Rechtsanwälte-Partnerschaft Wülfing Zeuner Rechel (WZR) bzw. ihre Tochtergesellschaft, die Unternehmensberatung Germela GmbH in Hamburg. Die Kanzlei ist insbesondere auf internationales Gesellschaftsrecht sowie Handels- und Arbeitsrecht spezialisiert und betreibt eigene Standorte in 12 Städten auf drei Kontinenten. Der Besuch war besonders für jene Teilnehmer von Bedeutung, die in unmittelbarer Zukunft ein Geschäftsunterfangen in Deutschland anstreben.

In den repräsentativen und hochmodernen äumlichkeiten der Kanzlei WZR im Herzen Hamburg-Eppendorfs empfing ein großes Team von spezialisierten Anwälten und Consultants den Besuch. Über arbeits- und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen berichteten Britta Struve (Rechtsanwältin, Leiterin Russia Desk) und Leila Dusebayeva (Legal Consultant bei GERMELA). Beide sind ausgesprochene Expertinnen für den russischen Markt und sprechen fließend Russisch. Dementsprechend fühlten sich die Teilnehmer auf Anhieb gut bei der Kanzlei WZR aufgehoben.
Struve sprach über Besonderheiten bei Geschäftsunterfangen in Deutschland, die geläufigen Gesellschaftsformen sowie steuer- und arbeitsrechtlichen Eigenheiten. So ging sie beispielsweise auf den Unterschied zwischen einer AG und einer GmbH ein und erläuterte verschiedene Möglichkeiten, eine Geschäftsniederlassung in Deutschland zu gründen. Dabei riet sie den MP-Teilnehmern, die damit verbundenen administrativen Hürden nicht zu unterschätzen. Zudem kamen auch Unterschiede bei der Geschäfts-Etikette zwischen Deutschland und Russland zur Sprache.

Dusebayeva ging detailliert auf das Prozedere bei einer Gesellschaftsgründung in Deutschland sowie damit verbundene aufenthaltsrechtliche Überlegungen ein, z.B. die Möglichkeit der Erlangung eines Aufenthaltstitels bei Gründung einer Gesellschaft in Deutschland oder bei der Arbeitnehmerentsendung. Zudem wurden die einzelnen bürokratischen Schritte bei einer offiziellen Antragsstellung sowie die Anforderungen an einen Business Plan in Deutschland erörtert. In Folge erklärte Duisebayeva anhand praktischer Beispiele mögliche Geschäftsmodelle für ausländische Investoren.
Beim abschließenden Empfang war förmlich spürbar, wie viele neue Impulse die umfassenden und doch prägnanten Vorträge von WZR den MP-Teilnehmern geliefert hatten. Es würde daher wohl kaum überraschen, wenn einige der Unternehmen demnächst auch eine Expansion nach Deutschland bekanntgeben.
Von Julia Moritz
Akademie International, Hamburg
www.akademie.international
und
Leo Wigger
Projektmanager bei GERMELA GmbH
www.germela.com




